Klasse BF17

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Klasse B/ B197 (Schaltkompetenz)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

 Mindestalter:  18 Jahre
 Vorbesitz einer Klasse:  Nein
 Einschluss von Klassen:  AM und L
 Theoretische Ausbildung:   14 Unterrichtseinheiten
 Praktische Ausbildung:  12 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 Prüfung:  Theoretische und praktische Prüfung

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

 Mindestalter:  18 Jahre
 Vorbesitz einer Klasse:   B
 Einschluss von Klassen:  Nein
 Theoretische Ausbildung:  nein, da keine Prüfung erforderlich ist
 Praktische Ausbildung:  5 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt
 Prüfung:  Praktische Prüfung