Klasse C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluss von Klassen: Nein
Theoretische Ausbildung:
  • 6 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse B)
  • 2 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse D1)
  • 2 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse D)
Praktische Unterweisung: Gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung: 5 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: C1
Einschluss von Klassen: BE
Theoretische Ausbildung: Nein, da keine Prüfung erforderlich ist
Praktische Unterweisung: Gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung: 5 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Beleuchtungsfahrt
Gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E:
  • Zugfahrzeug (1 ÜL/1 BAB)
  • Anhänger (3 ÜL/1 BAB/2 NF)
Prüfung: Praktische Prüfung

Klasse C

Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); auch mit Anhänger bis 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluss von Klassen: C1
Theoretische Ausbildung:
  • 6 Unterrichtseinheiten (Grundstoff)
  • 10 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse B)
  • 4 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse C1/D1)
  • 2 Unterrichtseinheiten (Vorbesitz Klasse D)
Praktische Unterweisung: Gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung: Erweiterung von B auf C
10 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Erweiterung von C1 auf C
5 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: C
Einschluss von Klassen: C1E, BE und T
Theoretische Ausbildung: 10 Unterrichtseinheiten (davon 4 klassenspezifisch)
Praktische Unterweisung: Gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung: 10 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
Gemeinsamer Erwerb von C und CE:
  • Zugfahrzeug (3 ÜL/1 BAB)
  • Anhänger (5 ÜL/2 BAB/3 NF)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung