Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | B |
Einschluss von Klassen: | Nein |
Theoretische Ausbildung: |
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Praktische Unterweisung: | Gesetzlich vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung: | 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
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Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
Klasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | C1 |
Einschluss von Klassen: | BE |
Theoretische Ausbildung: | Nein, da keine Prüfung erforderlich ist |
Praktische Unterweisung: | Gesetzlich vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung: | 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
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Gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E: |
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Prüfung: | Praktische Prüfung |
Klasse C
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | B |
Einschluss von Klassen: | C1 |
Theoretische Ausbildung: |
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Praktische Unterweisung: | Gesetzlich vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung: | Erweiterung von B auf C 10 Sonderfahrten vorgeschrieben
Erweiterung von C1 auf C
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Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
Klasse CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | C |
Einschluss von Klassen: | C1E, BE und T |
Theoretische Ausbildung: | 10 Unterrichtseinheiten (davon 4 klassenspezifisch) |
Praktische Unterweisung: | Gesetzlich vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung: | 10 Sonderfahrten vorgeschrieben
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Gemeinsamer Erwerb von C und CE: |
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Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |