Mofa (25 km/h)

 Mindestalter:  15 Jahre
 Theoretische Ausbildung:  6 Unterrichtseinheiten
 Praktische Ausbildung:  90 Minuten Fahrunterricht
 Prüfung:  Nur theoretische Prüfung

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h.

 Mindestalter:  15 Jahre
 Vorbesitz einer Klasse:  Nein
 Einschluss von Klassen:  Nein
 Theoretische Ausbildung:  14 Unterrichtseinheiten (davon 2   klassenspezifisch)
 Praktische Ausbildung:  Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
 Prüfung:  Theoretische und praktische Prüfung

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 Mindestalter:  16 Jahre
 Vorbesitz einer Klasse:  Nein
 Einschluss von Klassen:  AM
 Theoretische Ausbildung:  16 Unterrichtseinheiten (davon 4   klassenspezifisch)
 Praktische Ausbildung:  12 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 Prüfung:  Theoretische und praktische Prüfung

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 Mindestalter:  18 Jahre
 Vorbesitz einer Klasse:  Nein
 Einschluss von Klassen:  A1 und AM
 Theoretische Ausbildung:  16 Unterrichtseinheiten (davon 4   klassenspezifisch)
 Praktische Ausbildung:  12 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 Prüfung:  Theoretische und praktische Prüfung

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

 Mindestalter:
  • 24 Jahre bei direktem Erwerb
  • 20 Jahre bei Erweiterung von A2 und einem Mindestbesitz dieser Klasse von mindestens zwei Jahren
 Vorbesitz einer Klasse:  Nein
 Einschluss von Klassen:  AM, A1 und A2
 Theoretische Ausbildung:  Bei einer Erweiterung reduziert sich der   Grundstoff von 12 Unterrichtseinheiten auf 6   Unterrichtseinheiten.
 Praktische Ausbildung:  12 Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 Prüfung:  Theoretische und praktische Prüfung