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B196 (Vorbesitz Klasse B seit 5 Jahren; nur im Inland gültig)
Mindestalter:
25 Jahre
Theoretische Ausbildung:
4 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
mind. 10x 45 Minuten Fahrunterricht
Prüfung:
keine Prüfung
Mofa (25 km/h)
Mindestalter:
15 Jahre
Theoretische Ausbildung:
6 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
90 Minuten Fahrunterricht
Prüfung:
Nur theoretische Prüfung
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h.
Mindestalter:
15 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
Nein
Theoretische Ausbildung:
14 Unterrichtseinheiten (davon 2 klassenspezifisch)
Praktische Ausbildung:
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
AM
Theoretische Ausbildung:
16 Unterrichtseinheiten (davon 4 klassenspezifisch)
Praktische Ausbildung:
12 Sonderfahrten vorgeschrieben
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
A1 und AM
Theoretische Ausbildung:
16 Unterrichtseinheiten (davon 4 klassenspezifisch)
Praktische Ausbildung:
12 Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
Klasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Erwerb
20 Jahre bei Erweiterung von A2 und einem Mindestbesitz dieser Klasse von mindestens zwei Jahren
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
AM, A1 und A2
Theoretische Ausbildung:
Bei einer Erweiterung reduziert sich der Grundstoff von 12 Unterrichtseinheiten auf 6 Unterrichtseinheiten.
Praktische Ausbildung:
12 Sonderfahrten vorgeschrieben
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
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